Impressum

Unternehmensdaten

Firma:
Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH
Vertretungsberechtigte(r):
Helmut Löscher, Robert Hirt
UID-Nr:
ATU67941800
Firmenbuch-Nr:
396087g
Gerichtsstand:
Landesgericht für ZRS Graz

Kontaktdaten

Telefon:
+43 316 263 106
Fax:
+43 316 263 106 666
E-Mail:
verkauf@euromotorsgraz.at

Anschrift

Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH

Harter Strasse 70

8053 Graz

Österreich

Disclaimer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANBIETER
Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH ,
Harter Strasse 70, 8053 Graz

KONTAKT: Telefon +43 316 263106, Fax DW 666

GESCHÄFTSFÜHRER:
Helmut Löscher, Robert Hirt
Firmenbuch: FN 398087g, UID-Nummer: ATU67941800

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Widerrufsrecht
2. Liefervorbehalt
3. Versandkosten
4. Eigentumsvorbehalt
5. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

1. Widerrufsrecht
Der Umtausch von Lagerware ist innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt möglich, für die Rücknahme von gesondert bestellter Ware wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% sowie die Versandkosten eingehoben. Sonderbestellungen, Elektronik- bzw farbgebundene Teile können nicht umgetauscht werden. Zur Fristwahrung genügt die Mitteilung des Rücknahme-wunsches innerhalb dieses Zeitraums per EMail, telefonisch oder postalisch unter:
Tel. +43 316 263106, Fax +43 316 263106-666, Email: verkauf@euromotorsgraz.at
Briefanschrift: Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH, Harter Strasse 70, 8053 Graz
Im Falle der Rückgabe erfolgt die Auflösung des Vertrages und Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten, unbeschädigten und sich im absolutem Neuzustand befindlichen Ware. Der zurückgesandte Artikel muss sich dabei in der Originalverpackung befinden.
Sollten rückgesendete Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen, behält Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH sich Ersatzansprüche vor. Das Porto für Retoursendungen ist vom Besteller zu tragen, unfreie Retoursendungen können von Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH nicht entgegengenommen werden.
2. Liefervorbehalt
Die Lieferdauer beträgt zwischen 4 und 6 Werktagen und erfolgt immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Sollten Artikel nicht verfügbar oder ausverkauft sein, wir der Besteller von uns informiert.

3. Versandkosten
Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH stellt unabhängig vom Bestellwert eine sehr geringe und eine für Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH nicht kostendeckende Versandkostenbeteiligung in Höhe von ab € 8,90 ,- für Inlandsversand und ab € 15,- für den Versand in angrenzende EU-Länder in Rechnung. Sollten in Ausnahmefällen höhere Versandkosten anfallen, wird der Besteller von uns vor Versand verständigt. Sollte der Versand nur in mehreren Etappen erfolgen können, wir die Versandkostenbeteiligung nur einmal in Rechnung gestellt.

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im uneingeschränkten Eigentum von Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH.

5. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Die Bezahlung der Waren erfolgt ausschließlich per Banküberweisung, Kreditkarte oder mittels Barzahlung bei Selbstabholung. Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall von bestimmten Zahlungsarten Abstand zu nehmen. Im Falle von Banküberweisungen wird die Ware nach Aufscheinen des Bestellwertes auf unserem Geschäftskonto umgehend versandt.
Im Falle von erfolgten Retoursendungen kann der Rechnungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) entsprechend gekürzt werden.

Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten,
sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen

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1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.1. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.euromotorsgraz.at). Diese wird auch den Kunden zugestellt.
1.2. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von bis zu 25% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

5. Zahlung
5.1. Die Bezahlung der Waren erfolgt ausschließlich per Banküberweisung, Kreditkarte oder mittels Barzahlung bei Selbstabholung. Euro Motors Graz Motorradhandels GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall von bestimmten Zahlungsarten Abstand zu nehmen. Im Falle von Banküberweisungen wird die Ware nach Aufscheinen des Bestellwertes auf unserem Geschäftskonto umgehend versandt. Im Falle von erfolgten Retoursendungen kann der Rechnungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) entsprechend gekürzt werden.
5.2. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.3. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.9. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.10. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung.

6. Zurückbehaltung des Kfz
6.1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.
6.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.

7. Bonitätsprüfung
7.1. Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

9. Leistungsausführung
9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

10. Leistungsfristen und Termine
10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
10.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
10.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

11. Beschränkung des Leistungsumfanges
11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
11.2. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.
11.3. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.

12. Probefahrten
12.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).

13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
13.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen.
13.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
13.3. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.

14. Altteile
14.1. Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden) – ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbar) – sind von uns bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zur Entsorgung berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen.

15. Tauschaggregate
15.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.

16. Abstellung von Fahrzeugen
16.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.

16.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.

17. Gefahrtragung
17.1. Auf den Verbraucher geht die Gefahr der Zerstörung / Beschädigung des Kfzs / Aggregats ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe über.
17.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir das Kfz / Aggregat zur Abholung im Unternehmen oder Lager bereithalten, diese selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
17.3. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung von Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG (ab Übergabe an den Verbraucher).

18. Annahmeverzug
18.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.

19. Eigentumsvorbehalt
19.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
19.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
19.3. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
19.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
19.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
19.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

20. Gewährleistung
20.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.
20.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, Jahr für Tauschaggregate und teile.
20.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
20.4. Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
20.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
20.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
20.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
20.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
20.9. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens am selben Tag nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
20.10. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
20.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
20.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
20.13. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
20.14. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand in unseren Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.

20.15. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
20.16. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

21. Haftung
21.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
21.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
21.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
21.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
21.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
21.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
21.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

22. Datenschutz / -verlust
22.1. Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.
22.2. Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren gehen.
22.3. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.

23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

23.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

24. Allgemeines
24.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.
24.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
24.4. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
24.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

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Verwendung von Facebook Social Plugins

Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird („Facebook“). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet.

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Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „Gefällt mir“ Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.

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Verwendung von Facebook Social Plugins
Im Rahmen dieses Internetauftritts werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes facebook.com verwendet, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird („Facebook“). Diese Plugins sind mit einem Facebook Logo gekennzeichnet. Wenn Sie den Internetauftritt aufrufen, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

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INFORMATION DATENSCHUTZ FÜR KTM KUNDEN – DEALER.NET

Sehr geehrter Kunde,
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen! Wir sind dazu verpflichtet Ihre Daten zu schützen und nehmen diesen Auftrag auch ernst. Bitte nehmen Sie sich Zeit für dieses Informationsblatt und bekommen Sie ein Bild darüber, warum wir Ihre Daten aufnehmen müssen und in welcher Form wir Ihre Daten verarbeiten werden.
Wenn Sie ein KTM-Motorrad kaufen, erhalten Sie von der KTM Sportmotorcycle GmbH, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, Österreich, eine vertragliche Garantie auf dieses Produkt. Dazu erhalten Sie ein Service- und Garantieheft der KTM Sportmotorcycle GmbH vom Händler übergeben. Um Ihnen diese Garantie geben zu können, speichert der KTM-Händler, bei dem Sie das KTM-Produkt erworben haben, Ihre Daten in der Datenanwendung „Dealer.net“.
Dealer.net wird von der KTM Sportmotorcycle GmbH, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, Österreich, betrieben und dient dazu, die Garantien zu Ihren Produkten zu verwalten, Garantie- und Gewährleistungsfälle zwischen Ihnen, unseren Händlern, Importeuren und Konzerngesellschaften abzuwickeln, Rückrufaktionen sowie Technischen-Informationen aufgrund von Produkthaftungsgesetzen durchführen zu können und zu Ihrem Produkt eine Produkthistorie anzulegen.
In Dealer.net werden folgende Kategorien von Daten von Ihnen verwendet: Kontaktdaten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum; Daten Ihres Produktes wie Fahrzeugidentifikationsnummer, Daten zu Garantie- und Gewährleistungsfällen, Daten zu Wartungen und Reparaturen; Daten zur Zustimmung über Werbesendungen; sowie die uns künftig bekannt werdenden Daten von Nachbesitzern.
Um die oben angeführten Zwecke von Dealer.Net zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass wir Ihre Daten unseren Konzernunternehmen, Händlern, Importeuren oder dritten Geschäftspartnern übermitteln, indem wir diesen Zugriff auf Dealer.net gewähren. Die zugriffsberechtigten Konzernunternehmen sind abrufbar unter http://www.ktmgroup.com/en/company. Eine Liste aller Händler und Importeure und dritter Geschäftspartner finden Sie auf unserer Webseite unter http://www.ktm.com/at/haendlersuche. Besonders möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre personenbezogenen Daten an unsere Händler, Importeure und Konzerngesellschaften übermittelt werden können, die ihre(n) Geschäftssitz(e) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben, in denen ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der Europäischen Union herrschen kann. Die Übermittlung Ihrer Daten an diese Empfänger in Drittländer ist erforderlich, um dort Gewährleistungsarbeiten, Wartungen oder Reparaturen an Ihrem Fahrzeug durchführen zu können. Solche Übermittlungen werden nur nach Ihrer Freigabe durchgeführt, wenn Sie sich vor Ort bei einem Händler mit Ihren Daten identifizieren.
Wir werden Ihre Daten nur solange speichern, wie es für jene Zwecke erforderlich ist, für die wir Ihre Daten erhoben haben. Konkret speichern wir Ihre personenbezogenen Daten aus Gründen der Produkthaftung und Garantie für die Dauer von 12 Jahren ab Kauf Ihres Produktes und darüber hinaus jeweils weitere 3 Jahre, sofern Sie von sich aus Aktivitäten gegenüber KTM setzen (zB Buchungen von Testfahrten oder Motorradtouren).Wir werden Ihre Daten weiters dazu verwenden, Ihnen Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen per Email zu übersenden. Sie haben das Recht, dagegen jederzeit Widerruf zu erheben (siehe nächster Absatz).
Für den Fall, dass Sie uns an anderer Stelle Ihre ausdrückliche Einwilligung dafür geben, werden wir Ihre personenbezogenen Daten für die in der Einwilligungserklärung genannten Informations- und Marketingzwecke verarbeiten und übermitteln. Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Ihren Widerruf richten Sie bitte an privacy@ktm.com oder per Post an Abteilung Datenschutz, KTM Sportmotorcycle GmbH, Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen, Österreich.
Wir möchten Sie weiters darüber informieren, dass Sie jederzeit das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden (siehe im Detail Art 15 DSGVO), das Recht haben, Ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen (siehe im Detail Art 16 DSGVO), das Recht haben, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (siehe im Detail Art 18 DSGVO), das Recht haben, der Datenverarbeitung zu widersprechen (siehe im Detail Art 21 DSGVO), sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen können (siehe im Detail Art 20 DSGVO). Weiters haben Sie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Informationsblatt Klarheit darüber verschafft zu haben, in welcher Form und für welche Zwecke wir Ihre Daten verarbeiten. Sollten Sie dennoch Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben, können Sie sich gerne an unseren Datenschutzverantwortlichen unter privacy@ktm.com wenden.
KTM Sportmotorcycle GmbH
Stallhofner Straße 3
5230 Mattighofen
Österreich
FN 295902 a, LG Ried
UID-NR.: ATU 636 409 56
Email: privacy@ktm.com

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INFORMATION DATENSCHUTZ FÜR HUSQVARNA KUNDEN – DEALER.NET

Sehr geehrter Kunde,
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen! Wir sind dazu verpflichtet Ihre Daten zu schützen und nehmen diesen Auftrag auch ernst. Bitte nehmen Sie sich Zeit für dieses Informationsblatt und bekommen Sie ein Bild darüber, warum wir Ihre Daten aufnehmen müssen und in welcher Form wir Ihre Daten verarbeiten werden.
Wenn Sie ein HUSQVARNA-Motorrad kaufen, erhalten Sie von der Husqvarna Motorcycles GmbH, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, Österreich, eine vertragliche Garantie auf dieses Produkt. Dazu erhalten Sie ein Service- und Garantieheft der Husqvarna Motorcycles GmbH vom Händler übergeben. Um Ihnen diese Garantie geben zu können, speichert der HUSQVARNA-Händler, bei dem Sie das HUSQVARNA-Produkt erworben haben, Ihre Daten in der Datenanwendung „Dealer.net“.
Dealer.net wird von der Husqvarna Motorcycles GmbH, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, Österreich, betrieben und dient dazu, die Garantien zu Ihren Produkten zu verwalten, Garantie- und Gewährleistungsfälle zwischen Ihnen, unseren Händlern, Importeuren und Konzerngesellschaften abzuwickeln, Rückrufaktionen sowie Technischen-Informationen aufgrund von Produkthaftungsgesetzen durchführen zu können und zu Ihrem Produkt eine Produkthistorie anzulegen.
In Dealer.net werden folgende Kategorien von Daten von Ihnen verwendet: Kontaktdaten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum; Daten Ihres Produktes wie Fahrzeugidentifikationsnummer, Daten zu Garantie- und Gewährleistungsfällen, Daten zu Wartungen und Reparaturen; Daten zur Zustimmung über Werbesendungen; sowie die uns künftig bekannt werdenden Daten von Nachbesitzern.
Um die oben angeführten Zwecke von Dealer.Net zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass wir Ihre Daten unseren Konzernunternehmen, Händlern, Importeuren oder dritten Geschäftspartnern übermitteln, indem wir diesen Zugriff auf Dealer.net gewähren. Die zugriffsberechtigten Konzernunternehmen sind abrufbar unter http://www.ktmgroup.com/en/company. Eine Liste aller Händler und Importeure und dritter Geschäftspartner finden Sie auf unserer Webseite unter http://www.husqvarna-motorcycles.com/de/dealer-search/. Besonders möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre personenbezogenen Daten an unsere Händler, Importeure und Konzerngesellschaften übermittelt werden können, die ihre(n) Geschäftssitz(e) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben, in denen ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der Europäischen Union herrschen kann. Die Übermittlung Ihrer Daten an diese Empfänger in Drittländer ist erforderlich, um dort Gewährleistungsarbeiten, Wartungen oder Reparaturen an Ihrem Fahrzeug durchführen zu können. Solche Übermittlungen werden nur nach Ihrer Freigabe durchgeführt, wenn Sie sich vor Ort bei einem Händler mit Ihren Daten identifizieren.
Wir werden Ihre Daten nur solange speichern, wie es für jene Zwecke erforderlich ist, für die wir Ihre Daten erhoben haben. Konkret speichern wir Ihre personenbezogenen Daten aus Gründen der Produkthaftung und Garantie für die Dauer von 12 Jahren ab Kauf Ihres Produktes und darüber hinaus jeweils weitere 3 Jahre, sofern Sie von sich aus Aktivitäten gegenüber HUSQVARNA setzen (zB Buchungen von Testfahrten oder Motorradtouren).
Wir werden Ihre Daten weiters dazu verwenden, Ihnen Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen per Email zu übersenden. Sie haben das Recht, dagegen jederzeit Widerruf zu erheben (siehe nächster Absatz).
Für den Fall, dass Sie uns an anderer Stelle Ihre ausdrückliche Einwilligung dafür geben, werden wir Ihre personenbezogenen Daten für die in der Einwilligungserklärung genannten Informations- und Marketingzwecke verarbeiten und übermitteln. Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Ihren Widerruf richten Sie bitte an privacy@husqvarna-motorcycles.com oder per Post an Abteilung Datenschutz, Husqvarna Motorcycles GmbH, Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen, Österreich.
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Wir hoffen, Ihnen mit diesem Informationsblatt Klarheit darüber verschafft zu haben, in welcher Form und für welche Zwecke wir Ihre Daten verarbeiten. Sollten Sie dennoch Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben, können Sie sich gerne an unseren Datenschutzverantwortlichen unter privacy@husqvarna-motorcycles.com wenden.

Husqvarna Motorcycles GmbH
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